Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist § 84 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dazu wurde für unseren Bereich eine Dienstvereinbarung geschlossen (-> Verweis darauf!). Bei Fragen steht der Vertreter der MAV im Integrationsteam, welches das BEM durchführt, zur Verfügung. Für unsere MAB ist dies Johannes Hoppe.
Johannes Hoppe
Telefon: 0911/4010262
E-Mail: johannes.hoppe@erzbistum-bamberg.de