Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Mit der Umstellung auf die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung gibt es bei teilnehmenden Arztpraxen keine gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber mehr. Der Arbeitnehmer ist wie bisher verpflichtet bei Arbeitsunfähigkeit den Dienstvorgesetzten und die HA Pastorales Personal bzw. HA Schule und Religionsunterricht zu informieren.
Im Download die Dienstgeberinformation zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das dazugehörige Formular.